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Anleitungen zum Portoupdate
Tarifänderung zum 1. Juli 2011
Für einige Postdienstleistungen ist bereits am 01.07.2010 die Umsatzsteuerbefreiung entfallen. Zusätzlich werden zum 01.07.2011 weitere Produkte umsatzsteuerpflichtig abgerechnet.
Unter www.deutschepost.de finden Sie alle Informationen rund um das Thema Umsatzsteuer.
Die meisten der Produkte bleiben auch weiterhin umsatzsteuerfrei. Zum Beispiel:
- der Standardbrief, der Kompaktbrief, der Großbrief, der Maxibrief, die Postkarte,
- das EINSCHREIBEN,
- die Bücher- und Warensendung.
Die Art der Frankierung, also ob z. B. Postwertzeichen, INTERNETMARKE, PLUSBRIEF oder Frankiermaschinen genutzt werden, hat keinerlei Einfluss auf die Umsatzsteuerpflicht der genutzten Produkte oder Leistungen.