Häufig gestellte Fragen
Wozu benötige ich einen Servicevertrag, ich habe ab Kaufdatum eine 1-jährige Gewährleistung?
Wenn beim Erwerb von Hard- oder Software Probleme auftreten, so stellt sich für Kunden häufig die Fragen, welche Rechte aus der Gewährleistung geltend gemacht werden können. Was ist Gewährleistung? Das Gesetz fordert, dass bei einem Kaufvertrag der Kunde eine mangelfreie Ware erhält. Entspricht die Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit, so liegt ein Mangel vor. Zweite Voraussetzung in Sachen Gewährleistung ist, dass der Mangel bereits bei dem „Übergabe des Geräts“ vorlag. Für die Beurteilung, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, ist entscheidender Beurteilungszeitpunkt der Erhalt des Gerätes oder der Software. Zu diesem Zeitpunkt muss der Mangel bereits vorgelegen oder zumindest angelegt sein. Grundsätzlich gilt für alle verkauften Produkte der Neopost Gruppe in Deutschland und Österreich 12 Monate Gewährleistung.
Wenn Sie als Kunde die erweiterte Sicherheit oder die „frühere Garantie“ wünschen, empfehlen wir den Abschluss eines Neopost Servicevertrages. Durch diesen Servicevertrag sind nahezu alle denkbaren Störungen abgedeckt.
Mängel, die erst durch Gebrauch entstehen, sind kein Gewährleistungsfall. Jede Störung, deren Ursache in unten genannten Möglichkeiten liegt, ist also kein Gewährleistungsfall:
- Fehlbedienung
- Fehleinstellung durch Kunden
- Verschleiß / Abnutzung
- Unsachgemäßer Gebrauch
- Fremdeinwirkung (z.B. Wasser, Feuer, Unfall, Überspannung, physische Gewalt etc.)
- Verwendung von Zubehör oder Verbrauchsmaterial, welches nicht von Neopost geliefert oder empfohlen wurde.
Fragen und Antworten
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